Die steuerlichen Regelungen für Photovoltaikanlagen von Privathaushalte haben sich in den letzten Jahren zugunsten der Betreiber verbessert. Seit dem 1. Januar 2022 sind die meisten privaten Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer auf die erzielten Einkünfte befreit. Zudem entfällt in den meisten Fällen die Pflicht zur Anmeldung beim Finanzamt. (Stand 01.2025)
Beim Kauf und der Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern profitieren Sie seit 2023 von einer Null-Prozent-Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten erheblich reduziert werden können. (Stand 01.2025)
Für gemietete Photovoltaikanlagen gilt die Steuerbefreiung nicht automatisch. Allerdings können Leasing- oder Mietkaufverträge von der Null-Prozent-Mehrwertsteuer profitieren, wenn nach Ablauf der Mietdauer der Eigentumsübergang gesichert ist.
Die Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Strom beträgt aktuell bis zu 8,03 Cent pro Kilowattstunde bei teilweisem Eigenverbrauch und bis zu 12,73 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung. Diese Vergütung ist für 20 Jahre garantiert und bietet somit langfristige Planungssicherheit. (Stand 01.2025
Weitere Informationen: Es ist wichtig, die spezifischen steuerlichen Regelungen für Ihre individuelle Situation zu kennen, um alle Vorteile optimal zu nutzen. Eine ausführliche Übersicht zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite von Finanztip
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